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Erbfolge

In den letzten Jahren traten wesentliche Änderungen im österreichischen Erbrecht in Kraft. So wurde etwa der Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen eingeschränkt, Pflegeleistungen naher Angehöriger finden erstmals Berücksichtigung (Pflegevermächtnis), Scheidungen und Auflösungen eingetragener Partnerschaften haben nun Einfluss auf bestehende letztwillige Verfügungen, Lebensgefährten wird unter gewissen Voraussetzungen ein außerordentliches Erbrecht gewährt, und auch die Formvorschriften für letztwillige Verfügungen (Testamente, Vermächtnisse) wurden neu geregelt.

Ulrike Hafner berät Sie in allen erbrechtlichen Fragen unter Berücksichtigung Ihrer Lebens-, Vermögens- und Familienverhältnisse. Nicht immer führt die gesetzliche Erbfolge, die dann eintritt, wenn jemand ohne Errichtung einer gültigen letztwilligen Verfügung verstirbt, zu dem vom Verstorbenen zu Lebzeiten gewollten Ergebnis. Die fachkundig begleitete Errichtung einer letztwilligen Verfügung und die Registrierung dieses Letzten Willens im Zentralen Testamentsregister (bei gleichzeitiger sicherer Verwahrung des Original-Dokuments in unserer Kanzlei) gibt Ihnen und Ihrem nahen Umfeld die Gewissheit, dass nach Ihrem Ableben Klarheit über die von Ihnen gewünschten Folgen herrscht.

Ulrike Hafner bietet Ihnen zur ersten Orientierung den von den österreichischen Rechtsanwälten ins Leben gerufenen „Erbrechts-Check“ an. In einem kurzen Beratungsgespräch können erste, grundlegende Fragen geklärt werden. Dieses Paket wird um einen Pauschalbetrag von EUR 120,- inkl. 20 % USt. angeboten. Darüber hinausgehende, tiefergehende Beratungsleistungen und insbesondere auch die Errichtung letztwilliger Verfügungen sind auf Basis einer individuell zu treffenden Honorarvereinbarung abzugelten.

Immobilientransaktionen

Ulrike Hafner befasst sich mit liegenschaftsbezogenen Transaktionen, errichtet Ihren Bedürfnissen entsprechende und an Ihre konkrete Lebenssituation individuell angepasste Verträge (Kauf, Schenkung, Übergabe etc.), koordiniert die pfandrechtliche Sicherstellung für finanzierende Banken und setzt sämtliche zur steuerlichen und grundbücherlichen Abwicklung erforderlichen Schritte – im Bedarfsfall unter Beiziehung eines steuerlichen Beraters zur Optimierung der Steuerlast. Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen Beratung, damit Sie informiert entscheiden können!

Vertretung des Landes Steiermark

Edwin Mächler vertritt seit Jahren die rechtlichen Interessen des Landes Steiermark und erzielt laufend budgetrelevante Prozesserfolge.

>  Pflegeprozess – Land siegt!

Rechtsschulung für den Einkauf bzw. Verkauf – Claim Management

Wir beobachten bei unseren Unternehmensklienten den zunehmenden Trend, proaktiv Vertragsstörungen und Vertragsstreitigkeiten vermeiden zu wollen. Dazu implementieren sie über unsere Beratung Vertrags- und Risikomanagementsysteme. Wir bieten maßgeschneiderte Workshops für alle Arten von Unternehmen an.

>  Workshop »Recht im Einkauf/Verkauf«

Regulierung von Schadensfällen mit Auslandsbezug

Peter Griss vertritt seit Jahren erfolgreich die Interessen sowohl von Geschädigten als auch von Versicherungsgesellschaften insbesondere nach Schadensereignissen mit Auslandsbezug wie Verkehrs- und Schiunfällen oder Transportschäden.
In den letzten Jahren haben sich neben der ständigen Vertretung zahlreicher österreichischer und deutscher Versicherungsgesellschaften vor allem Kooperationen mit Anwaltskanzleien und Versicherungsgesellschaften aus Großbritannien und Skandinavien intensiviert.

Bericht der staatlichen norwegischen Rundfunkgesellschaft NRK (März 2011)

Ärztehaftpflicht- und Eisenbahnrecht

Edwin Mächler erzielt in seinen Spezialgebieten Ärztehaftpflichtrecht und Eisenbahnrecht laufend Prozesserfolge, über die in den Medien regelmäßig berichtet wird.

>  Juli 2017

August 2015

Jänner 2012

Juni 2011

Februar 2011

Jänner 2011

Dezember 2010

Oktober 2010

>  August 2010

Juli 2010

>  August 2008

Europaschutzgebiete (Natura 2000) – Kein Entschädigungstatbestand

Mit seinem Beschluss vom 29.09.2009, 8 Ob 35/09v, hat der OGH erstmals zur Entschädigungsproblematik in Europaschutzgebieten Stellung bezogen.
Die Entscheidung legt dar, unter welchen Voraussetzungen betroffene Liegenschaftseigentümer keine Entschädigungsansprüche gegenüber der öffentlichen Hand haben.

Edwin Mächler hat das Land Steiermark in einem Präzedenzfall und nachfolgend in drei weiteren Entschädigungsverfahren erfolgreich vertreten.
Er hat in seiner Eigenschaft als Parteienvertreter maßgeblich die nunmehrige Judikatur geformt.

>  Recht der Umwelt 2010/25